von Gregor Marweld
Auf dem Berliner Grundstücksmarkt prallen zwei Arten von Investoren aufeinander: Auf der einen Seite stehen Spekulanten, die Grundstücke als Kapitalanlage erwerben, um sie mit hoher Rendite zu veräußern – und damit die Grundstückspreise in der Stadt weiter in die Höhe treiben. Auf der anderen Seite stehen Projektentwickler und Bauträger, die auf den erworbenen Grundstücken tatsächlich möglichst schnell bauen wollen. Um hier die Spreu vom Weizen zu trennen, sollte der Berliner Senat die Hürden für Spekulanten erhöhen und für seriöse Entwickler senken. Beispielsweise durch den Entzug der Baugenehmigung, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht wirklich gebaut wird. Als weitere Anreize für die schnelle Schaffung von Wohnraum wären eine Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Bauleistungen sowie die Reduzierung der Grunderwerbssteuer denkbar.
Einen weiteren Hebel, um Spekulationen entgegen zu wirken, könnte die Neuregelung der aktuell diskutierten Grundsteuer bieten. Die Neuregelung ist nötig, weil die aktuelle Grundsteuer gegen das Gleichheitsgesetz verstößt. Während Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen in den ostdeutschen Bundesländern auf Einheitswerten aus dem Jahr 1935 basieren, liegen in Westdeutschland Einheitswerte aus dem Jahr 1964 zugrunde. Wie die Neuregelung aussehen wird, ist derzeit unklar. Länder und Kommunen schlagen einen Kostenwert vor, bei dem neben dem Grundstückswert auch das Baujahr, die Herstellungskosten sowie der aktuelle Zustand des Gebäudes einfließt. Der Deutsche Mieterbund, Wohnungsmarktexperten sowie das Institut der Deutschen Wirtschaft schlagen vor, die Grundsteuer als reine Bodensteuer zu erheben.
Würde sich die Grundsteuer künftig an der Grundstücksfläche orientieren, wären unbebaute Grundstücke genauso hoch besteuert wie bebaute. Wer sein Grundstück also brachliegen lässt, würde mit einer relativ hohen Steuer ohne entsprechende Einnahmen „bestraft“. Verschärfen könnte man diese Form der „Bestrafung“ dahingehend, dass die Grundsteuer so lange verdoppelt wird, bis gebaut wird. Auf der anderen Seite könnten man demjenigen, der wirklich baut, die Grundsteuer für ein Jahr erlassen.