Gregor Marweld: „Über den Tellerrand hinausschauen und sich von anderen Städten inspirieren lassen.“

Von Gregor Marweld

Während ihrer Klausurtagung am 20. und 21. Januar in Hamburg haben sich die Berliner Abgeordneten der SPD-Fraktion auch über die wohnungspolitischen Leuchtturm-Projekte der Hansestadt informiert. Gut so, denn gute Anregungen kann der Berliner Senat durchaus gebrauchen.

Die Hamburger Wohnungsbau-Bilanz kann sich sehen lassen: Seit 2011 wurden knapp 73.000 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt und Förderzusagen für fast 15.000 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgesprochen. 2017 hat Hamburg das vereinbarte Ziel von 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr sogar um 3.411 übertroffen. Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr 2.433 Mietwohnungen im geförderten Neubau fertig gestellt sowie 2.290 neue Wohneinheiten bewilligt. Hinzu kommen 1.017 zusätzliche Wohneinheiten in Flüchtlingsunterkünfte. Damit wurden die Zielzahlen im sozialen Wohnungsbau zum sechsten Mal in Folge erreicht. Die Kapazitäten in der Neubauförderung sollen von derzeit 2.000 auf 3.000 öffentlich-geförderte Wohnungen aufgestockt werden.

Was macht das im Vergleich zu Berlin kleine Hamburg besser? Senat und Bezirke haben vereinbart, den Neubau von Mietwohnungen unter anderem dadurch anzukurbeln, dass Baugenehmigungen spätestens nach sechs Monaten erteilt werden und die strategische Erschließung potenziellen Baulands vorangetrieben wird.

Mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft, dem städtischen Wohnungsunternehmen SAGA und unter partnerschaftlicher Beteiligung des Hamburger Mietervereins vereinbarte der Senat im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ verbindliche Quoten für den Bau von Wohnungen, die nicht nur eingehalten, sondern teilweise sogar übertroffen werden.

Die Stadt macht Investoren genaue Vorgaben und schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Einflussnahme aus. Werden städtische Grundstücke für Neubauprojekte verkauft, prüft der Senat die Konzepte der Interessenten vor allem in Bezug auf die Zahl der geplanten öffentlich geförderten Mietwohnungen, bevor er sich für ein Konzept entscheidet.

Jährlich werden Mittel für den Bau von mindestens 3.000 Mietwohnungen mit 15-jähriger Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bereitgestellt.